Band 47: Eintrag vom  12. Januar 1844 (Nr. 62)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Urbarma- chung einer Parzelle auf der städ- tischen Wiese, worauf bis- her Kies gewonnen wurde.

Der Vorsitzende Bürgermeister stelllte vor, daß durch die seit mehren Jahren auf der hiesigen Wiese Statt findende Kiesgewinnung eine beträchliche Strecke der städtischen Wiese zu fernerer Benutzung unbrauchbar geworden, daß sich aber ein Mittel darbiete, dieselbe wie- der nutzbar zu machen, indem die Vertie- fungen geschlichtet und die sandigen Stellen mit gutem Grund überfahren werden. Es sei nun Absicht, diese Arbeit während des Win- ters im Tagelohne ausführen, und demnächst im Frühjahre die geschlichteten Stellen zum Vortheil der städtischen Casse verpachten zu lassen. Da hierdurch jedoch, nach dem ange- stellten ungefähren Überschlage, ein Geld- Aufwand von etwa Einhundert fünf und zwan- zig Thalern erfordert werde, so mache er den Vorschlag, daß ihm dieser Betrag aus der extra ordinario der Stadt-Casse pro 1844 zur Ausführung der Arbeit zur Disposition ge- stellt werde.

Der Stadtrath fand diesen Vorschlag zweck- mäßig und dem Interesse der Gemeinde in jeder Hinsicht entsprechend, einmal, weil durch die

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projectirte Verpachtung der jetzt nichts einbrin- genden Strecke der Stadt-Casse für die Folge eine angemessene Einnahme verschafft, zum andern aber auch, weil dadurch in dieser Win- terszeit manchen Arbeitern, denen es sonst an Beschäftigung fehlt,Gelegenheit zu Verdienst gegeben werde. Unter Vorbehalt der Genehmigung Königlich Hochlöblicher Regierung stellt der Stadt- rath den begehrten Fund von Einhundert fünf und zwanzig Thalern zu dem beabsichtigten Zwecke dem Bürgermeisteramte demnach zur Disposition, um darraus die Arbeiten im Tagelohn, und gegen gehorige Verrechnung ausführen zu lassen.

Actum ut supra