Band 45: Eintrag vom  15. Juni 1842 (Nr. 176)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Um die Ansprüche, welche der hiesige Einwoh- ner und Kaufmann Theodor Weber auf eine an- geblich zu seinem Garten gehörige öde Parzelle von 11 Ruthen 30 Fuß, vor dem Hammthore gelegen, geltend macht, zu beseitigen, und dadurch einem den unerheblichen Gegenstand nicht loh- nenden weitläufigen Prozesse vor zu beugen, hält der Stadtrath es für angemesssen, daß dem p Weber jene Parzelle gegen einen in etwa billigen Kauf- preis, und namentlich zu acht Thalern eigenthüm- lich überlassen werde.

Der Stadtrath genehmigt daher den mit sei- ner vorherigen Zustimmung zwischen dem Bürger- meister und dem p Weber unterm 13. des Monats in diesem Sinn abgeschlossenen Vertrag, und bittet königlich und hochlöbliche Regierung denselben mit ihrer Bestätigung ebenfalls versehen zu wollen, damit

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Rechtstreit vermieden werde, dessen Kosten das gering- fügige Objekt jedenfalls übersteigen würden.

Actum ut supra