Band 49: Eintrag vom  25. Februar 1852 (Nr. 405)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath erhält Kenntniß von dem Rescripte Königl. Regierungvom 10. Februar c. I S. II M. 1852, welchemgemäß zu der Verlegung des Friedensgerichts- Locals aus dem hiesigen Rathhausekeine Veranlassung vorliege, da die Verstärkung des Gebälks unter dem Gerichtslokale nach dem Gutachten des LandbaumeistersKranzvom 7. d. Mts. leicht und mit geringen Kosten auszuführen sei, weshalb die Gemeinde zu veranlassen, die Reparatur vornehmen zu lassen.

Ein Beschluß hierüber wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.

a. u. s.