Band 49: Eintrag vom  2. Oktober 1851 (Nr. 317)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderathe wird die Verfügung Königl. Regierungvom 4. September 1851 I S. II 9993 vorgelegt, welcher gemäß diese Behörde die Erklärung abgibt, wie sie auf die von der Gemeinde beantragte Übernahme der Kosten, welche durch die Befestigung der in der Cöln-Nymweger Staatsstraße liegenden Erftbrücke entstanden sind, auf den Königl. Wasserbaufond nicht eingehen könne, indem jene BefestigungsArbeiten lediglich durch die von der Stadt resp. den Mühlenbesitzern vorgenommene veränderte Anlage der Fluthschleuse vor dem Oberthore notwendig geworden seien.

Gemeinderath überwies diese Angelegenheit der bezüglichen Commission.

a. u s.