Band 47: Eintrag vom  12. Oktober 1843 (Nr. 38)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der jüdischen Gemeinde wird ein Grundstück von 45 Ruthen 60 Fuß als Begräbniß- platz über- laßen.

Im Hinblick auf die Verfügung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 28. September des Jahres I. Seite II. A No 13149 erklärte der Stadtrath, wie er nichts dagegen zu erinnern finde, daß der hiesigen jüdi- schen Einwohnerschaft ein vor dem Rheinthore gelegenes ödes Gemeinde-Grundstück von einem Flächenraum von 45 Ruthen 60 Fuß Magdebur- ger Maaßes als Begräbnißplatz zur Benutzung überlassen worden, und einstweilen ferner überlassen worden, ohne daß jedoch die jüdische Einwohnerschaft auf dieses Gemeinde-Grundstück keine Eigenthums-Rechte soll gründen können.

Actum utsupra