Band 47: Eintrag vom  12. Januar 1844 (Nr. 57)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorziehung der baaren Caution des Leihhaus- Taxators Vetter bei der Leihhaus- Kasse

Wegen der von dem Gold- und Silberarbei- ter Mathias Joseph Vetter in seiner Eigenschaft als neuernannter Taxator beim hiesigen Leihau- se zu bestellenden baaren Caution von fünfhun- dert Thalern Preussischer Courant sprach der Stadtrath in Bezugnahme auf den Schluß der hohen Regie- rungs-Verfügung vom 20. November vorigen Jahres I. Seite II. A N° 19705 seine Ansicht dahin aus, daß dieße 500 Thaler am besten in die Leihhaus-Kasse versirt, unter dem Betriebs-Kapitale dieser Anstalt verwendet, und dem p Vetter mit fünf Prozenten verzinst wer- den, wie dies auch mit der von dem Leihhaus- Verwalter Rosellen eingeschossenen baaren Cau- tion von Zweitausend Thalern Preußsischer Courant geschieht.

Der Stadtrath bittet Königlich Hochlöbliche Regierung diese Verwendung genehmigen zu wollen.

Actum ut supra