Vorgelegt werden die Etats der Hospital- und der Armenverwaltung pro 1871, welche in den einzelnen Positionen der Einnahmen und Ausgaben geprüft und mit Ausnahme der position "Unvorhergesehene Ausgaben" in beiden Etats nach den Vorschlägen der Verwaltungen genehmigt werden. - Die definitive Feststellung beider Etats erfolgt in der nächsten Sitzung.
a. u. s.