Band 47: Eintrag vom  30. März 1844 (Nr. 76)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Remunera- tion für die Ertheilung des Religi- ons-Unter- richtes an der Schule zu Weißen- berg

Für die Ertheilung des Religionsunterrichtes an der gemeinschaftlichen Schule zu Weissenberg wurde dem Vicar Smeddink zu Büderich für das Jahr 1843 der auf die Gemeinde Neuss fallende Antheil an der gewöhnlichen Remuneration mit Zehn Thalern wie bisher aus der städtischen Casse zu- erkannt. Der Stadtrath wiederholte jedoch die frühere Bemerkung, daß diese Bewilligung nur facultativ sei, und für die Zukunft eine dau- ernde Berechtigung nicht gewähre.

Actum ut supra