Im Anschluße an die in der vorigen Sitzung beschlossene Aufhebung des Leihhauses wird in Berathung gezogen, mit welchem Zeitpunkt die Geschäfts-Einstellung zu erfolgen habe. Nach längerer Berathung und Ablehnung eines Verlegungs-Antrages wird der 1. September curant bestimmt, von wo ab die Annahme von Pfändern aufhört und
[Nächste Seite]Die Liquidirung des Geschäfts beginnt.
a. u. s.