Band 45: Eintrag vom  12. Mai 1841 (Nr. 105)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Folge der von Königlich Hochlöblicher Regie- rung in dem Rescripte vom 16. Februar courant I S. II N° 1889 angeregten Mieth-Entschädigung für den evangelischen Pfarrer ließ der Stadtrath sich gerne bereit finden, bei diesen ursprünglich auf 78 Thaler 22 Silbergroschen 6 Pfennige festgestellt gewesenen und später auf 100 Thaler verstärkten Entschädigung auch ferner eine angemessene Erhöhung eintre- ten zu lassen. Da nun der Pfarrer Pütz an- gegangenen Erkundigungen zufolge für die früher pachtweise von ihm benutzte Wohnung eine Miethe von 110 Thaler entrichtet hat, so wurde die vom 1. Juli courant an zu gewährende Entschädi- gung vom Stadtrathe auf Einhundert und zwan- zig Thaler bestimmt.

A. u. s.