Band 59: Eintrag vom  11. August 1879 (Nr. 105)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Reklamationen gegen die Wählerliste.

Dieselben werden geprüft und theilweise für gerecht- fertigt erachtet. Es soll die Entscheidung der Königlichen

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Regierung darüber eingeholt werden, ob die Gebäudesteuer nur für 3 Quartale oder für 4 Quartale in Anrechnung zu bringen ist für die Gemeindewähler und ob aus- schließlich nur der Jahresbetrag der jetzigen Gebäude- steuer oder für das eine Quartal 1880 der der neu veranlagten berücksichtigt werden muß.