Band 45: Eintrag vom  21. August 1841 (Nr. 125)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der von der Hospital-Commission aufgestellte Etat für das Jahr 1842 wurde heute vom Stadtrath geprüft. Nach Einsicht desselben wurde die Nothwendigkeit eines von der Stadt-Casse für das künftige Jahr zu gewährenden höhern Zuschusses anerkannt, indem dieselbe sowohl durch die gestiegene Anzahl der Hos- pitaliten, als auch durch die bei Tit. VI Art. 3 der Aus- gabe vorgeschlagene durchaus nothwendige Anschaffung neuer Matratzen, Decken und Strohsäcken genügend motivirt sei. Inzwischen glaubt der Stadtrath, daß dieser Zuschuß (Tit. V. Art 3 der Einnahme) von 330 auf 315 Thaler zu beschränken sei, indem zur Besoldung des Hospital-Arztes der früher ausgeworfene Be- trag von 30 Thalern, welchen im Jahre 1840 auf 45 Thaler er- höht worden, in jenem Maaße hinreichend erscheint und daher jene Erhöhung wegfallen könne.

Actum ut supra