Band 47: Eintrag vom  12. Januar 1844 (Nr. 56)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vergütung an den Lehrer Busch für von der Wittwe Rudisch über- nommene Utensilien Vorrich- tungen.

Vom Stadtrathe wurde genehmigt, daß der von dem verstorbenen Oberlehrer Rudisch an der Elementar-Knabenschule angeschafften Utensilien und Vorrichtungen, welche von der Lehrer-Wohnung nicht füglich zu trennen sind, und darum Werth der jetzige Oberlehrer Busch der Wittwe seines Vorgängers mit überhaupt eilf Thalern vergütet hat dem gedachten Oberlehrer Busch von der Stadt-Casse mit gleichem Betra- ge ersetzt wurden, unter den selbstredenden Vorbehalte, daß diese Utensilien nun Eigen- thum der Stadt sind, und als solche in das Inven- tar der Schule eingetragen werden.

Künftig sollen aber dergleichen Anschaffungen ohne Vorwissen und Zustimmung der Behörde nicht unternommen, respective alle Anträge auf Rückerstattung abgelehnt werden.

Actum ut supra

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