Band 49: Eintrag vom  3. Januar 1853 (Nr. 595)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath erhielt Kenntniß von einer Mittheilung der Schul-Commission, worin dieselbe hinsichtlich der von Ersterem gewünschten Übertragung des Gesang-Unterrichtes in der höhern Klasse der Mädchenschule an den Herrn Gesang- und MusiklehrerHartmann ihre Ansicht dahin äußerte, daß hier Unterrichts-Übertragung allerdings zur Hebung und Förderung der Schule beitragen dürfte, daß indessen die betreffende Remuneration mit Rücksicht auf die VermögensVerhältnisse eines Theiles der Eltern der Schulkinder aus städtischen Mitteln bestritten werden müßte.

Es wurde beschlossen, auf den Vorschlag der Schul-Commission einzugehen, und demgemäß den Gesang-Unterricht in der höhern Klasse der Elementar-Mädchenschule dem Herrn p Hartmann in der Weise zu übertragen, daß die demselben zu gewährende Remuneration aus der städtischen Kasse bestritten werde. Gleichzeitig wurde die gemeinderäthliche Commission für Schul-Angelegenheiten ersucht, mit p Hartmann über die nähern Bedingungen und die Höhe der Remuneration in Unterhandlung zu treten, und das Resultat dem Gemeinderath zur Genehmigung zu unterbreiten.

a. u. s.