Auf den Antrag des Bürgermeister Loerick wurde der Wittwe Johann Funk hierselbst, welche durch den statt gefunddenen Ausbau des Hallengebäudes zum Postlokale sich
[Nächste Seite]in ihrem Eigenthum beeinträchtigt glaubt, aus Rücksichten der Billigkeit, und ohne daß die behauptete Beeinträchtigung anerkannt werden kann, vom Stadtrath eine Entschädigung von 20 Thaler bewilligt.
A.u.s.