Band 49: Eintrag vom  19. August 1850 (Nr. 1)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath genehmigt, daß das Schulgeld für die die Schule zu Grimlinghausen besuchenden Kinder, deren Eltern an der Grimlinghauserbrücke wohnen, einstweilen bis auf Weiteres aus der Stadtkasse bezahlt werde. Darüber, in wie fern die Gemeinde zu dieser Zahlung für verpflichtet erachtet werden könnte, behält Gemeinderath seine Rechte so wie eine nähere Untersuchung vor.

Actum ut suprat supra