Band 50: Eintrag vom  26. Mai 1856 (Nr. 563)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderathe wird mitgetheilt, daß Königliche Regie- rung die beschlossene Ermäßigung des Einzugsgeldes genehmigt habe, inzwischen die Aufstellung eines ander- weiten, nach einem allgemeinen Muster angefertig- ten Reglements verlange, in welchem unter Andern das Einzugsgeld für jede selbstständige Person, gleich viel ob mit Familie oder Einzelperson, auf einen bestimmten Betrag festgestellt sei.

Indem Gemeinderath das Einzugsgeld für eine einziehende Familie sowohl als für eine einziehnede Einzel- person auf 15 Thlr bestimmt, beschließt derselbe, das neue Reglement nach den Andeutungen der Königlichen Regierung aufzustellen und zu vollziehen.

actum ut supra