Band 49: Eintrag vom  9. September 1852 (Nr. 520)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Die gemeinderäthliche Commission für Armen-Wesen hat den aufgestellten Etat der Armen-Kasse für das Jahr 1853 revidirt und sich zu folgenden Bemerkungen veranlaßt gesehen. Die darin disponibel gestellten Ausgaben sind nach einem dreijährigen Durchschnitt der letzten Jahre aufgenommen, wogegen Nichts einzuwenden ist. Jedoch wird die darin vorgesehene Summe von 300 Thl. für die Suppen-Anstalt mit dem ausdrücklichen Vorbehalt genehmigt, daß diese Anstalt nur mit vorheriger Zustimmung des Gemeinderathes in Betrieb gesetzt werde, und daß für den Fall es hierzu nicht kommen möchte, die Gemeinde jene 300 Thl. weniger an Zuschuß zur Armen-Kasse abzuführen habe. Ebenso wird die Ausgabe an Verpflegungskosten der für Rechnung der Wohlthätigkeits-Anstalt im Hospitale untergebrachten Armen ad 1035 Thl. mit der Bestimmung gutgeheißen, daß die Stadt-Kasse hierfür nur denjenigen Betrag an die Armen-Kasse zahle, welchen letztere auf Grund des zwischen der Armen-Verwaltung und der HospitalCommission getroffenen Übereinkommens in der Wirklichkeit an die Hospital-Kasse abträgt.

Unter diesen Voraussetzungen wird der ArmenKassen-Etat festgestellt und die von der Gemeinde zu leistenden Zuschüsse a zur Bestreitung der gewöhnlichen Armenbedürfnisse auf . . . . . . . . . . . . 4452 Thlr b zur Deckung der Verpflegungskosten für die auf Rechnung der Armen-Verwaltung im Hospital untergebrachten Armen auf . . . . . 1035 Th. genehmigt.

a. u. s.