Band 49: Eintrag vom  7. Oktober 1852 (Nr. 545)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Beziehung auf die betreffenden frühern Verhandlungen wird dem Gemeinderath eine Mittheilung der Hospital-Verwaltung

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vorgelegt, worin dieselbe hinsichtlich der Beköstigung des Hospital-Rector ihre Ansicht wie früher dahin äußert, daß die bisherige Einrichtung, nach welcher Hr Rector Evens die Kost gegen eine Vergütung von 70 Thlr pro Jahr aus der Hospitalsküche erhält, zwar von kei- nem pekuniairen Nachtheile für die Anstalt, wohl aber von störender Einwirkung auf die Führung der Oekonomie und die Handhabung der Hausordnung, besonders bei den Schwestern sei. Möchte daher aus Rücksichten der Zweckmäßigkeit das Aufhören gedachter Ein- richtung, die lediglich zur Verbesserung der finanziel- len Stellung des Hr Evens seiner Zeit in's Leben getreten sei, beschlossen worden, so werde darauf auf- merksam gemacht, daß der Rector p Evens für die Einbuße, welche er hierdurch nach seiner eingereichten Eingabe in pekuniairer Beziehung offenbar erleiden würde, eine angemessene Entschädigung zu bewil- ligen wäre, als welche eine jedoch nur persönliche Zulage von 50 Thlr jährlich in Vorschlag gebracht werde. Diese Zulage wäre aus der Stadtkasse in den um so viel sich höher stellenden Verpflegungskosten zu Lasten der Armen-Verwaltung zu bezahlen, indem dieselbe aus den zur Besoldung des Rectors und zu Kultusbedürfnissen bereits verwendeten betreffenden Stiftungsfonds nicht entnommen werden könnte.

Gemeinderath fand es hiernach für zweckmäßig, daß die Einrichtung, wornach der Hr Rector Evens gegen eine Entschädigung von 70 Thl die Beköstigung aus der Hospital-Oekonomie bezieht, aufgehoben werde, und erklärte sich aus den vorgetragenen Gründen ebenfalls damit einverstanden, daß dem p Evens zu diesem Zweck vom 1. Januar kommenden Jahres an eine jährliche Zulage von 50 Thl von der Hospital-Verwaltung zuerkannt werde, jedoch mit dem Vorbehalt des Widerrufs bei anderweitiger Einrichtung.

a. u s.