Band 47: Eintrag vom  31. August 1843 (Nr. 15)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auftellung des Verwen- dungsplanes der Commu- nalwegebau- mittel pro 1844

Verwendungsplanes für die Communal-Wegebau-Ar- beiten pro 1844, und stellte derselben überhaupt zu 1245 Thalern fest, waren 540 Thalern durch Communalsteuer um- zulegen, und 705 Thalern aus den gewöhnlichen Mitteln der Stadt-Casse aufzubringen sind.

Nachrichtlich wird hierbei bemerkt, daß noch der Obser- wang der frühern Jahre, und der nun Königlich Hochlöbliche Regierung genehmigten stadträthlichen Verhandlung vom 14. April 1840 die Wegebaubedürfnisse hiesiger Bürgermei- sterei nicht in Hand- und Spanndiensten aufgenommen sondern in Gelde veranschlagt sind, und der Betrag des Verwendungs-Planes mit 1245 Thalern auf den städtischen Etat von 1844 gebracht werden wird.

Actum utsupra