Band 55: Eintrag vom  2. Dezember 1867 (Nr. 160)

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3. Prozeß mit der Gemeinde Süchteln wegen der Pflegekosten des arbeitsunfähigen Fabrickarbeiters Anton Wackerzapp.

Auf den Vorschlag des Bürgermeisters beschließt die Stadtverordneten-Versammlung, sich auf den von der Stadtgemeinde Süchteln eingeleiteten Prozeß wegen

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der von der Königlichen Regierung dieser Gemeinde zu Last gelegten Verpflegungskosten des arbeitsunfähigen Fabrikarbeiters Anton Wackerzapp einzulassen, zumal die Gemeinde Süchteln zur Tragung fraglicher Pflegekosten für verpflichtet erachtet wird.

a.u.s.