Band 49: Eintrag vom  29. November 1852 (Nr. 576)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Das Curatorium des Gymnasiums legt eine Eingabe des ZeichenlehrersKüppersam Gymnasium vor, worin derselbe für seine Dienstverrichtungen eine angemessene Gehalts-Erhöhung in Anspruch nimmt.

Da der p Küppers unter seinen berufsmäßigen Obliegenheiten, auch wöchentlich vier Stunden ZeichenUnterricht in der Handwerker-Zeichenschule zu ertheilen hat, welcher letztere Unterricht nicht in den Kreis des Gymnasial-Unterrichts gehört, so ersucht das Curatorium, für diesen Zeichen-Unterricht eine angemessene Entschädigung aus städtischen Mitteln zu bewilligen, wornach dann die Besoldung für den Unterricht von Gymnasium anderweitig werde normirt werden. Um so mehr werde der theilweisen Übernahme des Gehaltes des Zeichenlehrers entgegengesehen, als durch die dem ReligionslehrerEschweiler nunmehr im Gymnasial-Gebäude eingeräumte Wohnung vom Kirchenbudget und dadurch auch mittelbar der Stadt eine jährliche Miethentschädigung von 50 Thl erspart worden sei.

Aus den angeführten Gründen, wird dem p Küppers für die Ertheilung des Zeichen-Unterrichtes an der Handwerker-Zeichenschule vom 1. Januar kommenden Jahres ab eine jährliche Entschädigung von sechszig Thalern aus der StadtKasse zugebilligt.

a. u. s.