In Veranlassung wird von dem Lehrer Becker an die Königl. Regierung gerichteten Gesuchs um Bewilligung
[Nächste Seite]einer Unterstützung aus Regierungsfonds, worauf Seitens der Königl. Regierung jedoch wegen Mangels an Mitteln nicht hat eingegangen werden können, bewilligt die StadtverordnetenVersammlung demselben auf Befürwortung der städtischen Schul-Commission, ausnahmsweise eine Unterstützung von fünfundzwanzig Thalern aus städtischer Kasse.
actum ut supra