Band 58: Eintrag vom  12. Juni 1876 (Nr. 774)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Gehalt der 3. und 4. Lehrerinnen .

Der Vorsitzende theilt eine Verfügung der Königlichen Regierung mit, wonach das Gehalt der III. und IV. Lehrerinnen 1050 respective 900 Mark und je 150 Mark Miethsentschädigung zwangs- weise erhöht wird, worauf die Versammlung beschließt, gegen diese Verfügung Recurs zu ergreifen .