Band 56: Eintrag vom  23. September 1872 (Nr. 615)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
11/ Gymnasiale Angelegenheit

Mit Bezug auf den Beschluß vom 2. des Monats theilt der Bürgermeister den Inhalt der geforderten Gutachten von JustizrathCompes und Professor Dr. Bauerband über die Rechtsbündigkeit des zwischen der Stadt Neuss

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und dem Herrn Erzbischof abgeschlossenen Vertrages vom 2. April 1850 mit; wonach da beide Juristen darin erklären, daß der §. 7 des Vertrages wegen der fehlenden Genehmigung der Königlichen Regierung zu dem Vertrage, welche in demselben vorbehalten sei, und welche außerdem auch noch gesetzlich nothwendig sei, nicht perfect geworden ist. - Dennoch sind diese Gutachten nunmehr dem Beschlusse vom 23. August. curant beizufügen.

a. u. s.