Band 47: Eintrag vom  22. November 1845 (Nr. 260)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht des Gutachtens, welches der Advocat-Anwalt Cramerzu Düsseldorf wegen der Forderung der Gemeinde Holzheim an die hiesige in Betreff des dortigen Kirchenbaues abge- geben hat, äußerte der Stadtrath, daß bei der Wichtigkeit der Sache darüber auch noch das Gutachten eines Coelner Rechtsgelehrten eingegangen werden mögen.

Actum utsupra