Band 49: Eintrag vom  20. März 1851 (Nr. 163)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die gemeinderäthlichen Commissionen zur Prüfung des von dem Handlungshause H. Thywissen & Sohn gestellten Antrages auf Veräußerung des städtischen Lohhofes an dasselbe, berichteten heute, wie sie

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es nach ihrer Ansicht nicht mit dem Interesse der Stadt vereinbaren lasse, den gedachten Lohhof käuflich abzugeben, zumal derselbe von drei Seiten an sonstiges städtisches Egeenthum anschieße, dieses letztere im Zusammenhange mit deme Lohhofe einen höhern Werth habe und zudem die Stadt leicht in den Fall kommen könne, den Lohhof zu eigenen Anlagen gebrauchen zu müssen.

In Ansehung auf die über dem Eingang zum Lohhofe zwischen der Gemeinde und dem Handlungshause H. Thywissen & Sohn bestehenden Differenzen waren die betreffenden Commissionen der Meinung, daß der von diesem Handlungshause eigenmächtig in Besitz genommenen zwei Eingänge in den Lohhof gehörige Raum H. - G und F - Y der bezüglichen Vermessungskarte vom 22. August 1850 gegen angemessene, durch Experten, welche vom Gemeinderathe zu ernennen, zu ermittelnde Entschädigung acquiriren könne, wobei demselben dann die ausdrückliche Bedingung zu stellen wäre, daß der nebenanliegende, den Eingang zum Lohhof bildende Raum den Stipulationen des Vertrages vom 8. Merz 1819 gemäß, frei gemacht werde, um solchen, wie früher, mit Fuhren befahren zu können.

Den von den beiden Commissionen ausgesprochenen Ansichten schloß Gemeinderath sich an, und beauftragte demgemäß dieselben Commissionen unter Zuziehung der Lokalkundigen hiesigen Einwohner Balthasar Derath und BauverständigenThomas die Abschätzung vorzunehmen und darüber Vorlage zu machen.

a. u. s.