Band 49: Eintrag vom  29. November 1852 (Nr. 573)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem bei dem in diesem Jahre in Düsseldorf Statt gefundenen Gesang-Wettstreite der hiesige Männergesang-Vereinunter der Leitung des Herrn Musik- und Gesanglehrers Friedrich Hartmann zum wiederholten Male den in einem prachtvollen Pokale bestehenden ersten Preis für die Städte der zweiten Abtheilung und außerdem den im Beginne des Concurses von dem Künstler-Verein "Malkasten" bestimmten besondern Preis für

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beste ohne Vorbereitung und ohne Noten gesungene komische Lied, bestehend in einem dem Inhalte desselben entsprechenden und von Düsseldorfer Künstlern auszuführenden Gemälden sich errungen, war zur Zeit eine aus den Gemeindeverordneten Degreeff, Josten und Dr Hellersberg zusammengesetzte Commission vom Gemeinderath beauftragt worden, darüber Vorschläge zu machen, in welcher passenden Weise, dem Dirigentendes MännerGesang-Vereins und Letzterem selbst für die bewiesene, der Stadt zur Ehre gereichende Tüchtigkeit im Gesange eine ehrende Anerkennung zu verleihen sein dürfte.

Die gedachte Commission erstattete heute dem Gemeinderathe über ihre Mission Bericht, wobei dieselbe besonders heraushob, wie die Ausbildung im Gesange einen wesentlichen Theil der Erziehung und des Unterrichtes ausmache, wie der Gesang namentlich zur Veredlung der Sitten beitrage und daher möglichste Unterstützung und Förderung verdiene.

In Erwägung, daß die von der Commission angegebenen Gründe auch vom Gemeinderath anerkannt worden, und es sohin von der Stadt nur gewünscht werden kann, den Herrn Dirigenten Hartmann in seiner hiesigen Stellung zu behalten, beschließt derselbe a der Schulkommission gegenüber den Wunsch auszusprechen, daß Herrn Hartmann der Gesangunterricht in der höhern Töchterschule übertragen, und über die Ausführung von der gedachten Schul-Commission Vorschläge gemacht werden mögen; b. dem Herrn p Hartmann den Titel als städtischer MusikDirector mit einem gewissen Gehalte gegen einen näher zu bestimmenden Wirkungskreis, zu verleihen; c. dem Männer-Gesang-Verein unter nähern Bestimmungen die Benutzung des Kaufhaussaales für Proben und Conzerte unentgeldlich zu gestatten, und demselben das Prädikat "Städtischer-MännerGesang-Verein" beizulegen.

a. u. s.