Band 38: Eintrag vom  28. Januar 1795 (Nr. 676)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Anschlag der Stadt Neuss in denen 24000 Livres .

Diesem nach referirten die H. Deputirte Nepes und Hansman den Austrag der städtischen Versammlung in Köln, und legten auf das dabei abgehaltene Protocollum, vermög welchen die Stadt Neuss nach dem quanto intra muros ad 122 Gülden in Summ 24000 Livres angeschlagen, und also gemäß dem derselben 700 Rth. 32 Stüber angesetzt worden, mit der Erinnerung, daß sie Deputirte nicht vermögend gewesen, es unter denen 122 Gülden zu bringen, gleichwohl aber hätten sie diesen Anschlag citra præjudicium litis pendentis angenommen um in dem gantzen Geschäft keinen Auffenthalt zu machen .

Obig alles ist in pleno verlesen worden .

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in vorbenentem Anschlag deren 8 Millionen ist das dem Capitel und die Geistlichkeit angeschlagen worden zu 4 Mill. 800000 Livres. Der Adel und zwar diejenige, welche stiftmäßig und zum Landtag qualificirt sind - - - - - - - 2 " 400000 Der 3te Stand - - - - - - - - - 800000 Hierin hat vermög der Verordnung jeder Eigenthümer pro Morgen Ackerland, Wiesen und Weingarten ohne Unterschied 21 Stüber zu zahlen er mag geistlich oder adelich seyn .