Band 38: Eintrag vom  26. Mai 1797 (Nr. 1150)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Verpachtung der stadtischen Zollen für die Republik betr.

Wurde das Schreiben, vermöge dessen die Zölle in Lande ohne Ausnahm für die französische Republik verpachtet werden sollen, verlesen, worauf dem Zoll EmpfangerSchopen zu Köln, da dieser die Nachricht über die städtische Zölle begehrte, bedeutet wurde, daß die Zölle zu Norf, Nettesheim und am neuen Baum der Stadt eigenthumlich gehörten .