Band 47: Eintrag vom  12. Oktober 1843 (Nr. 36)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Stadtrath erkennt zwei Ren- ten zu Gunsten des Alexi- aner-Klo- sters an.

Dem Stadtrathe wurden heute die von den Advocat- Anwalten Camper und Bauerland zu Cölnüber die Rentenforderung der hiesigen Alexianer- Anstalt ertheilten beiden Gutachten vorgelegt. Wenn gleich der Stadtrath die darin ausgesprochenen Ausichten nicht ganz theilen kann, zumal auch die

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Stadt Aachen in durchaus ähnlichen Verhältnissen eine Renten-Forderung der dasigen Alexanier- Anstalt nicht anerkannt, so ist es doch nicht sein Wille des an sich unerheblichen Gegenstandes wegen einen Rechtsstreit anzuheben.

Es erklärt demnach der Stadtrath, daß er geneigt sei, die beiden von der hiesigen Alexianer- Anstalt in Anspruch genommenen Renten, nämlich 1., eine Rente von 10 Thalern Neußer curannt, oder 5 rr 12 stbr gleich vier Thaler Preussischer Courant, zahlbar termino Sti Gereonis oder 10 October; 2., eine Rente von 43 Thalern 4 Heller gleich sechszehn Silbergroschen acht Pfenningen, zahlbar termino exaltationis Stee crucis oder 14. September, für das Laufende Jahr und die Folge auf städtische Rechnung zu übernehmen.

Was die Rentenzahlung für die Verganenheit betrifft, so erklärte der Stadtrath ferner, in Hin- blick auf die Regierungs-Verfügung vom 28. Septem- ber 1842 I. a No 14462 seine Bereitwilligkeit, die obigen Renten auch für die Jahre 1838, 1839, 1840, 1841 und 1842 aus der städtischen Casse abzu- tragen.

Zum Schlusse hielt der Stadtrath ausdrücklich be- vor, daß die Stadt sich durch Übernahme der frag- lichen Renten der Rechte nicht begebe, welche aus dem zwischen der Stadt und dem Alexianer-Kloster im Jahre 1490 geschlossenen Vertrage hervor- gehen.

Actum utsupra