Band 38: Eintrag vom  28. März 1794 (Nr. 411)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Schiffer Wieler

auf die Vorstellung und Bitte des privilegirten SchifferFrantz Weiler wird, außer de[r]n Stadtköllnischen Schifleuten, allen übrigen Fremden verbotten, dahier Frachtgüter einzuschiffen um selbige nach Köln zu transportiren, dahero denen beiden Burgeren Vorsteher Koch und Wittib Ebels anbefohlen wird, führohin ihre Frucht und Mehl durch keinen anderen als durch den privilegirten Schiffer Weiler nach der Stadt Köln überbringen zu laßen.