Band 52: Eintrag vom  24. September 1857 (Nr. 85)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Ein Antrag der Armen Verwaltung wird vorgelesen, worin dieselbe mittheilt, daß bei dem unterm 6. Juli courant geneh- migten Austausche von Landparzellen vor dem Niederthore zwischen der genannten Verwaltung und dem Ackerer Math. Neidhöfer bei Letzterem ein Mißverständniß obge- waltet habe, indem derselbe von der Ansicht ausgegangen sei, daß er nur so oft 3 Ruthen aus seinem Grundstücke abzugeben habe, als er 2 Ruthen aus jenem der Armen-Ver- waltung erhalte, während er nach der Auffassung dieser Verwaltung nur etwa 17 1/2 Ruthen bekäme, und degagen etwa 17 1/2 Ruthen bekäme und dagegen etwa 37 1/2 Ruthen abzugeben hätte. In Veranlassung dieses Mißverständnisses sei die Angelegenheit näher berathen, und demnach mit dem quaestioniert Neidhöfer eine neue Vereinbarung veabredet worden, wo- nach derselbe von der Armen-Verwaltung ca. 16 1/2 Ruthen erhalten, und dagegen an die Verwaltung ca. 26 1/2 Ruthen abtreten würde.

In Anbetracht, daß der auf's neue verabredete Austausch für die Armen-Verwaltung ≠ der bereits früher genehmigte, gibt die Stadtverordneten- Versammlung zu diesem neuern Austausche ihre Zustimmung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß der Neidhöfer oder sein Besitznachfolger für den Fall, auf dem betreffenden Grundstücke gebaut werden sollte, verpflichtet sei, vorerst ein Haus und zwar nach einem vorher von dem Stadtrathe genehmigten Plane zu errichten. Sollte der quaestioniert Neidhöfer oder sein Besitz- nachfolger diese ausdrückliche Bedingung umgehen, so wird weiter vorbehalten, daß die Armen-Verwaltung in diesem Falle den Austausch rückgängig zu machen befugt sei.

≠ welche dadurch nach der Straße zu eine größere Fronte erhält,

Actum utsupra