Band 52: Eintrag vom  14. Dezember 1857 (Nr. 151)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wird vorgetragen, daß nach dem Beschlusse vom 10. September 1855 die Armen-Verwaltung außer dem vom Bürger- meister aus dem Gemeinde-Vorstande zu bezeichnenden Vor- sitzenden aus zwölf Mitgliedern, wovon zwei aus der Mitte des Gemeinderathes und die Hospital-Verwaltung außer dem Vorsitzenden aus fünf sämmtlich zugleich der Armen-Verwal- tung angehörenden Mitgliedern incl. eines Mitgliedes des Gemeinderathes bestehen soll. Nachdem das aus dem Stadtrathe gewählte zweite Mitglied der Armen-Verwaltung B. Fischer diese Wahl nicht annehmen zu können erklärt hat, und gleiche Erklärungen im voraus auch von den andern Stadtverordneten gemacht worden, wurde der Beschluß vom 10. September 1855 dahin modi- fizirt, daß in der Folge mindestens ein Mitglied des Stadtrathes in die Armen-Verwaltung zu wählen sei. Dieses Mit- glied soll dann zugleich Mitglied der Hospital-Verwatung sein. Hiernach wurde die Neuwahl eines Mitgliedes der Armen- Verwaltung vorgenommen, welche auf Herr Ant. Derath fiel. Gleichzeitig nahm die Versammlung die Neuwahl eines Mitgliedes der Hospital-Verwaltung an Stelle von Herrn R. Broix vor, wobei Herr A. Jaegers, seitheriges Mitglied der Armen-Verwaltung, gewählt wurde. Actum ut supra