pfächtern
rathsconvention sambt beruffenen gemeindts- freunden gehalten, wobeij vorbragt, und die anfrag geschehen, ob letzthin decretirter maßen die wießen ländereij nach auff zweij jahren von denen pfächteren gebawet, und von denenselben die vom campement ge- machte löcher applanirt werden solten, war- auff magistratsherren resolution und schluß, daß es beij denen zweijen jahren verbleiben solle welchen schluß sich die freundt conformirt haben.