Band 47: Eintrag vom  20. Mai 1846 (Nr. 307)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem durch die Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 19. October 1836 eine Revision und Regulirung des für die Benutzung des hiesigen Erft-Canales festgesetzten Gebühren-Tarifes von 5 zu 5 Jahren vorbehalten worden, und die zweite fünfjährige Frist mit dem 19. October courant ausläuft: so erlaubt sich der Stadtrath die ehrerbietigste Bitte aus- zusprechen, daß der gedachte Tarif, welcher sich nach den bisherigen Erfahrungen als zweckmäßig bewährt hat, auch für die nächsten fünf Jahre beibehalten werden möge.

Actum utsupra