Band 45: Eintrag vom  12. Mai 1841 (Nr. 104)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht der Allerhöchsten Cabinets-Order vom 19. October 1836 / Gesetzsammlung von 1836 N° 20:/ welche die Bestimmung enthält, daß der für die Benutzung des Erft-Canals festgesetzte Gebühren Tarif von 5 zu 5 Jahren einer Revi- sion und Regulirung vorbehalten bleibe,

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sprach der Stadtrath die ehrerbietigste Bitte aus, daß der gedachte Tarif auch nach dem 19. October dieses Jahres als dem Ablaufe jenes Zeit- raumes in allen seinen Theilen unverändert fortbestehen möge, indem die bisherigen Er- fahrungen dessen vollkommene Zweckmäßig- keit dargethan haben.

A. u. s.