Band 55: Eintrag vom  10. September 1869 (Nr. 708)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Holzverkehr auf dem Erftkanale.

Um den Holzverkehr auf dem Erftkanale in geeig- neter Weise und so zu reguliren, daß den darüber vorgekommenen Klagen in der Folge vorgebeugt werde, ersucht die Stadtverordneten-Versammlung den Bürgermeister, im Verein mit der Comm- mission für Bauwesen die betreffende Bestimmung im Erft-Polizei-Reglement wegen Einbringens von Hölzern in den Canal, durch den Erlaß einer Nachtrags-Verordnung zu modifiziren, sodann eine Verwaltungs-Verordnung wegen Lagerns von Holzstämmen im Erftkanale oberhalb dem Freihafen gegen Entgelt, zu erlassen.

actum ut supra