Band 55: Eintrag vom  11. November 1867 (Nr. 145)

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Transkription

 
3. Erftgebühren.

In Folge eines Seitens der Firma Heinrich Carl Mauritz an das Königliche hohe Handelsministerium gerichteten Eingabe um Ermäßigung der Erftcanal-Gebühren von Kohlen, welche gegenwärtig 1 Pfennig pro Centner betragen, nahm die Stadtverordneten-Versammlung Veranlassung, der genannten Firma vom nächsten Jahre ab und zwar vorerst für das Jahr 1868 eine Prämie von 25 % der von demselben entrichteten Canalgebühren zu bewilligen, wenn die KohlenEinfuhr dieser Firma im Ganzen das jährliche Quantum von 25000 Centner erreicht.

a.u.s.

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