Band 55: Eintrag vom  27. April 1868 (Nr. 284)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Berufung einer dritten Lehrkraft an die Schule zu Weißenberg.

Nach Einsicht der bezüglichen Verhandlungen, wornach der Schul- vorstand von Weißenberg beschlossen hat, an der Schule daselbst eine dritte Lehrkraft und zwar eine zweite Lehrerin mit einem Gehalt von 180 Thlr. nebst freier Wohnung anzustellen, gibt die Stadtverordneten-Versammlung die Erklärung ab, wie sie mit der Beschlußnahme des Schulvorstandes einver- standen sei und demnach den auf die hiesige Gemeinde nach Maßgabe der Seelenzahl fallenden Gehalts-Antheil bewillige.

actum ut supra