Band 55: Eintrag vom  7. August 1867 (Nr. 80)

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Transkription

 
8. Remuneration an einen Lehrer.

In Folge eines Gesuchs des provisorischen Elementarlehrers Biggemann um Erhöhung seiner Miethentschädigung, bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung demselben vom 1. Januar 1865 ab eine Erhöhung der Miethentschädigung von 20 Thalern auf 25 Thalern jährlich.

actum ut supra