Referirt wird über das Gutachten der beiden städtischen Kommissionen über die künftige Verwendung der Oberthorer Mühle und des Leihhauses und beschließt Stadtrath dem Vorschlage entsprechend den Verkauf der Ober- thorer Mühle unter der Hand zu versuchen, und wenn kein genügender Preis geboten wird, die Verpachtung vorzunehmen. - Die Verpachtung
[Nächste Seite]des Leihhaus-Lokals soll öffentlich unter den gewöhnlichen Verpachtungs- Bedingungen vorgenommen werden, und behält sich Stadtrath die Genehmigung und Auswahl unter den drei Letztbietenden bevor.
a. u. s.
| Typ | Gebäude |
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