Der Vorsitzende referirt die Gründe, welche ihn bewogen haben, die schon mehrmals angeregte Aufhebung des Leihhauses zur Tages- ordnung zu bringen. - Nachdem schon in der vorigen Sitzung die Angelegenheit besprochen und nach mehrmaliger reiflicher Berathung wird ein Vertagungsantrag abgelehnt und beschließt hierauf die Versammlung im Prinzip die Leihanstalt aufzu- heben, behält sich jedoch über die Zeit, von wo ab die Geschäftseinstellung zu erfolgen hat, weitere Beschlußfassung vor.
a. u. s.
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