Band 47: Eintrag vom  20. Mai 1846 (Nr. 308)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gleichwie für die vergangenen Jahre, so be- willigte auch der Stadtrath pro 1845 dem Leih- haus-Verwalter Rosellen für die mit lobenswerther Sorgfalt und Pünktlichkeit geführte Geschäfte des Leihhauses und der Sparcasse zu der festen Besoldung von 350 Thaler eine aus der Leihhaus-Kasse zahlbare Gratification von Einhundert fünfzig Thalern Preussische Courant, indem er hierbei wieder- holt den Vorbehalt ausspricht, daß das gegen- wärtige Zugeständniß ein facultatives sei, welches auf künftige ähnliche Bewilligungen kein Recht verliehe.

Actum utsupra