Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis von der Mandatsniederlegung der ZentrumsStadtverordneten Frau Witwe Thywissen-Dorsemagen.
Als Ersatzmann für die ausgeschiedene Stadtverordnete Frau Witwe Thywissen-Dorsemagen wird der KaufmannAlfons Frings vom Vorsitzenden nach den Vorschriften des § 19 des Gesetzes betr. vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. Juli 1919 eingeführt und verpflichtet.