a) Stadtverordnetenversammlung erklärt sich damit einverstanden, daß zwischen der Stadt Neuss und dem Hinrich Kremer in Neuss im Grundstücksaustausch stattfindet, dergestalt, daß die Stadt Neuss an Kremer das Grundstück Flur D N° 339/1, groß 25,75ar abtritt, Kremer dagegen aus dem Grundstück Flur D N° 343/1 eine gleich große Fläche an die Stadt übereignet.
b) Ferner stimmt Stadtverordneten-Versammlung folgendem Austausch zu: Die Stadt tritt an den KaufmannHermann Thywissen aus ihrem Grundstück am Quaxhof Flur C Parzelle 1993/80 etc. eine Fläche von ca. 48 ar ab und erhält dafür folgende im nördlichen Stadtteile gelegenen Parzellen: Flur B N° 2825/390, groß 9,17 ar, 2823/391, groß 7,13 ar, 99 groß 27,21 ar, 654/52, groß 19,84 ar zusammen 63,35 ar, die dem katholischen Waisenhause gehören. Letzteres setzt sich mit Hermann Thywissen durch einen Grundaustausch auseinander. Alle Kosten und Steuern so-
[Nächste Seite]sowie Pachtentschädigungen auch für den letzteren Tausch übernimmt die Stadt als Wertausgleich.