Stadtverordnetenversammlung erklärt sich mit Neuanlage der Wascheinrichtung im Invalidenhaus grundsätzlich einverstanden und bewilligt die erforderlichen Kosten. Es sollen zunächst mehrere Offerten eingeholt werden; Stadtverordneter Goertz soll als Sachberater hinzugezogen werden. Deckung der Kosten erfolgt durch den Nachtragsetat. Die Ausführung darf erst nach Festsetzung des Nachtragsetats erfolgen.