Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neuss stellt sich auf den Boden des Beschlusses des Gemeindeausschusses des Preußischen Landtages und seiner Voraussetzungen und ist bereit, eine Hafenbetriebsgemeinschaft mit der Stadt Düsseldorf im linksrheinischen Hafengebiete einzugehen.
Die Stadt Neuss ist im Falle der Durchführung, der in der I. Lesung des Gemeindeausschusses des Preuß. Landtages beschlossenen Grenzveränderung zwischen Düsseldorf und Neuss bereit, falls eine Einigung zwischen Düsseldorf und
[Nächste Seite]Neuss nicht zustande kommt, den Herrn Regierungs-Präsidenten von Düsseldorf als Schiedsrichter über die strittigen Punkte in der zu bildenden Hafenbetriebsgemeinschaft anzuerkennen.