Stadtverordnetenversammlung beschließt die Versetzung des FuhrparksaufseherLeusch in den Ruhestand zum 1.10. 1930 unter Festsetzung des Ruhegehalts entsprechend den ortsstatutarischen und gesetzlichen Bestimmungen nach einem Prozensatz von 78/100 steln an Pension = 2679 M.
Über die Beförderung des Polizeioberwachtmeisters Peter Aan de Kerkzum Polizeihauptwachtmeister mit den Bezügen der Gehaltsgruppe 7 b mit Wirkung vom 1.7.1931 ab wird Versammlung gehört.
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Schaffung einer weiteren Polizeiobermeisterstelle und 2 weiterer Polizeimeisterstellen bei der städtischen Polizei und wird gehört über die Beförderung des Polizeimeisters Verholen zum Polizeiobermeister und die Beförderung der Polizeihauptmeister Windau, Biermann und Dally zu Polizeimeistern.
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