Band 55: Eintrag vom  23. August 1869 (Nr. 694)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Besonderer Zuschuß für die Armen-Verwaltung.

Von der Armen-Verwaltung wird ein außerordnentlicher städtischer Zuschuß von 2200 Thalern in Anspruch genommen und zwar zur Deckung eines Vorschusses von ca. 1400 Thlr. aus dem Jahre 1868 und der unvermeid- lichen Mehrbedürfnisse pro 1869. Da nach der vorgenommenen Prüfung die Nothwendigkeit dieses besonderen Zuschusses sich nicht verkennen läßt, so beschließt die Stadtverordneten-Versamm- lung

a. diejenigen 300 Thlr, welche pro 1869 im Hospital-Etat als zur Refundation bestimmt vorgesehen sind, da der Ende 1868 noch zu refundiren gewesene Betrag von 90 Thlr. 20 Silbergroschen 9 Pfennige aus dem vorhandenen Bestande entnommen werden kann, der Armen-Kasse zu überweisen; b. den Betrag von 600 Thlr. extraordinair aus der Stadt-Kasse zu bewilligen; c. die Armen-Verwaltung zu ermächtigen 1000 Thlr. aus dem Kapitalien- bestande zu entnehmen und mit je 500 Thlr. pro 1870 und 1871 zu refundiren und zu diesem Zwecke den betreffenden Betrag in den Etats vorzusehen; d. die Armen-Verwaltung darauf aufmerksam zu machen, daß ein Betrag von 400 Thlr. durch die Einziehung der Einnahmereste disponibel werde.

actum ut supra